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24.04.2008

Hygienisches

Da ich nun zu den Personen zähle, "die gewerbsmäßig [...] Lebensmittel herstellen, behandeln und inverkehrbringen" - soll heißen: Ich kellnere zur Zeit ab und zu - war ich heute unterwegs, um eine "Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz" zu erhalten.

Das Komplizierteste daran war allerdings im Internet die passenden Ansprechpartner bei der Stadt Mönchengldabach zu finden. Aber auch das ist mir schließlich gelungen.

Also ging es heute in die "Oberstadt". Und das sollte mit dem Fahrrad sein. Und da unterschätzt man manchmal den Niederrhein, denn auch hier gibt es ziemliche Steigungen. *hechel*

Die Belehrung war eigentlich sehr interessant - zwar nichts wirklich Neues, aber eine schöne Zusammenfassung von dem, auf das man achten soll. Und einige Punkte auf die man achten kann, wenn man woanders unterwegs ist. 

Und ich weiß jetzt, wie man "Staphylokokken" und "Campylobacter" richtig schreibt! 

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